Tipps für Windows Phone 8

Problemlöser

Aus Windows Phone User 01/2014

Eigene Benachrichtigungstöne aufnehmen

Das Zuweisen von eigenen Klingeltönen ist spätestens mit Windows Phone 8 kein Zauberwerk mehr: Spielen Sie die entsprechenden Musikdateien in das Verzeichnis für Klingeltöne auf dem Phone, dann können Sie diese direkt auswählen. Mit dem GDR3-Update können Sie dann endlich auch eigene Benachrichtigungstöne, etwa für SMS und E-Mails vergeben. Noch schöner: Auch auf dem Phone können Sie direkt Töne aufnehmen und als Klingel- oder Benachrichtigungstöne verwenden. Wer also das klassische "Sie haben Post" oder einen zirpenden Gorillavogel aufnehmen und verwenden möchte, der sollte sich die kostenlose Windows-Phone-App Insider herunterladen.

Diese bietet unter "Ringtones" die Möglichkeit, zum einen fertige Klingeltöne herunterzuladen, zum anderen aber eben auch durch ein Tippen auf "record ringtone" einen eigenen Signalton direkt über das Mikrofon des Phones aufzunehmen. Dies kann je nach Sound-Quelle einige Versuche erfordern, ist aber am Ende nichts anderes und nicht komplizierter als eine normale Audioaufnahme.

Abbildung 2: Die Aufnahme eigener Signaltöne.

Nutzungsbedingungen bei Familienkonten akzeptieren

Vor Kurzem sind einmal mehr die Nutzungsbedingungen des Windows Phone Stores und dessen Dienste aktualisiert worden und müssen bestätigt werden. Solange das nicht geschehen ist, können Sie keine Apps mehr herunterladen. Eine spezielle Kombination entsteht, wenn es sich dabei um das Kinderkonto der Familie handelt, denn dann müssen sowohl Sie als Elternteil als auch das Kind die neuen Nutzungsbedingungen bestätigen. Dabei ist folgende Reihenfolge wichtig, sonst kommt es zu einem endlosen Kreislauf:

1. Das Elternteil meldet sich bei https://live.xbox.com/de-DE/Account/NewTermsOfUse an und bestätigt die Nutzungsbedingungen. 2. Das Kind meldet sich ebenfalls an und bestätigt die Nutzungsbedingungen, dabei muss das Elternteil sich erneut anmelden, um dies zu bestätigen.

Vorsicht: Versucht erst das Kind, die Nutzungsbedingungen zu bestätigen, dann muss das Elternteil – obwohl es diese selbst noch nicht bestätigt hat – die Freigabe erteilen, das scheitert aber eben daran, dass es keine gültigen Nutzungsbedingungen akzeptiert hat.

Abbildung 3: Das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen kann bei Familienkonten Probleme bereiten.

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